Die Betriebssicherheitsverordnung und die nachfolgenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit haben speziell beim Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel viel verändert. Sie stellen gewohnte Vorgehensweisen, wie sie aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (frühere VBG 4) und dem betrieblichen Alltag entstanden sind, auf den Prüfstand und oftmals in Frage. Die Möglichkeiten der Umsetzung sind flexibler geworden und die Aufgaben der beteiligten Verantwortlichen umfangreicher und vielschichtiger, ebenso wie die Dokumentation der verschiedenen Aspekte der Prüftätigkeit.
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