Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder technische Gebäudeausrüstungen sind zunehmend digital und miteinander vernetzt. Sie stellen daher immer häufiger ein attraktives Ziel für Cyberangriffe dar. Dies wird in der neuen technischen Regel zur Betriebssicherheit – TRBS 1115 Teil 1: „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ aufgegriffen, die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) bekannt gemacht worden ist. Was bedeutet es für den Arbeitsschutz in Betrieben, wenn es darum geht, Cybersicherheitsmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu prüfen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-31 |
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