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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Spontanhelfende sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie von Städten und Gemeinden beauftragt werden, Hilfstätigkeiten für bspw. in häuslicher Quarantäne befindliche Personen durchzuführen. Zu diesen Tätigkeiten zählen bspw. die Erledigung von Einkäufen oder das Ausführen von Haustieren. Solche Unterstützungstätigkeiten können auch für gefährdete Personen genutzt werden, die zu ihrem eigenen Schutz ihren häuslichen Bereich nicht mehr verlassen.
Dabei soll die „Handlungshilfe für Organisationen für den Einsatz von Spontanhelfenden “ zur Unterstützung von Behörden und Organisation dienen, die Spontanhelfende einsetzen möchten.
Die „Handlungshilfe für Spontanhelfende“ dient zur Orientierung für einzelne Spontanhelfer im Einsatz vor Ort, um sich sicher zu verhalten und nicht selbst zu gefährden.
Diese allgemeinen Hinweise werden durch die beiden tätigkeitsspezifischen Handlungshilfen „Einkaufshelfer“ und „Hund ausführen“ konkretisiert. Die Handlungshilfen für Spontanhelfende dürfen gerne mit dem Hashtag #sicherhelfen in den sozialen Medien geteilt werden.
Die Handlungshilfen sind Teil des laufenden Projektes und werden daher stetig aktualisiert.
Wir freuen uns deshalb über Rückmeldungen, auch gerne konstruktive Kritik, auf unserer Projekthomepage (Rückmeldung geben).
Download: "Handlungshilfen für Organisationen" - Stand: 30.03.2020
Download: "Handlungshilfen für Spontanhelfende" - Stand: 23.03.2020
Download: "Handlungshilfen für Einkaufshelfer" - Stand: 31.03.2020
Download: "Handlungshilfen - Hund ausführen" - Stand: 31.03.2020
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