Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) hat das Ziel die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt durch die Festlegung von Bestimmungen über das Inverkehrbringen von gefährlichen chemischen Stoffen und Zubereitungen zu schützen. Ihre Ermächtigungsgrundlage findet sich im § 17 des Chemikaliengesetzes (ChemG), der es dem Bundesverordnungsgeber ermöglicht durch den Erlass von Rechtsverordnungen vorzuschreiben, dass bestimmte gefährliche Stoffe oder Zubereitungen
– nicht oder nur für bestimmte Zwecke in den Verkehr gebracht werden dürfen,
– nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur an bestimmte Personen abgegeben werden dürfen.
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