Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) hat das Ziel die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt durch die Festlegung von Bestimmungen über das Inverkehrbringen von gefährlichen chemischen Stoffen und Zubereitungen zu schützen. Ihre Ermächtigungsgrundlage findet sich im § 17 des Chemikaliengesetzes (ChemG), der es dem Bundesverordnungsgeber ermöglicht durch den Erlass von Rechtsverordnungen vorzuschreiben, dass bestimmte gefährliche Stoffe oder Zubereitungen
– nicht oder nur für bestimmte Zwecke in den Verkehr gebracht werden dürfen,
– nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur an bestimmte Personen abgegeben werden dürfen.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.