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Vorschrift Chemikalienrecht-Zuständigkeitsverordnung

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Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Chemikalienrecht (ChemZustVO)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 28. Februar 2011, GVBl. LSA S. 484

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.502498

Aufgrund des § 1 Buchst. c des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 709) und § 1 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Gesetz über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 2. Mai 2008 (GVBl. LSA S. 150) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3. Juni 2008 (MBl. LSA S. 404), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium des Inneren verordnet:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Oberste Chemikaliensicherheitsbehörde

§ 3 Obere Chemikaliensicherheitsbehörde

§ 4 Untere Chemikaliensicherheitsbehörden

§ 5 Andere Behörden

§ 6 Anordnungen, Unterrichtungspflichten

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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