Die Neufassung der Definition des Stoffbegriffs dient der besseren Anpassung an die entsprechende Begriffsbestimmung der REACH-Verordnung. Diese Anpassung ist allerdings rein sprachlicher Natur, da die Stoffdefinition der REACH-Verordnung mit der Definition in der Richtlinie 67/548/EWG inhaltlich übereinstimmt. Diese Definition erlaubt auch weiterhin die zweifelsfreie Erfassung solcher natürlich vorkommender oder industriell hergestellter Stoffe, die im Europäischen Altstoffverzeichnis EINECS enthalten, aber nicht als chemisches Element oder chemische Verbindung im klassischen Sinn einzuordnen sind (sog. schlecht definierte Stoffe, die auch als UVCB-Stoffe bezeichnet werden; UVCB steht für „unknown or variable composition, complex reaction products or biological materials“). Demgegenüber sind die Begriffe „alter Stoff“, „neuer Stoff“ und „Polymer“ entfallen, da sie nach der Anpassung des Chemikaliengesetzes an die REACH-Verordnung keine Verwendung mehr hatten.
Lieferung: 08/2015Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.