ChemG Erläuterungen: § 13 Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten
Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen unterliegt bereits seit vielen Jahren den Bestimmungen für einen harmonisierten, europäischen Binnenmarkt. Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, bekannt auch als CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures), in Kraft und löste schrittweise die bisherigen Richtlinien zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, die sog. Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 199/45/EG ab. Diese beiden Richtlinien werden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben werden.
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