Die Bundesstelle für Chemikalien benötigt für die Durchführung des Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte die fachliche Unterstützung der Bewertungsstellen. Diese erfolgt durch eine eigenständige und auch abschließende Bearbeitung der jeweiligen Bewertungsaufgaben entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bewertungsstellen. Diese Festlegung der eigenverantwortlichen Durchführung der Bewertungsarbeit gewährleistet, dass die fachlichen Beiträge der Bewertungsstellen im weiteren Verlauf des Zulassungsverfahrens keine Änderung erfahren.
Lieferung: 08/2015Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.