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Brandschutz  
04.09.2025

Checkliste „Schutz vor Elektrobrand“

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BGN
Zu viele Elektrogeräte über dieselbe Steckdose zu versorgen, ist keine gute Idee. (Foto: geralt/Pixabay)
Ein beschädigtes Kabel, wacklige Kontakte, schlechte Anschlüsse – es kann schnell brenzlig werden, wenn Elektroinstallationen und elektrische Betriebsmittel nicht in einwandfreiem Zustand sind. Die vermeintlichen Kleinigkeiten bleiben häufig unbemerkt, sind aber die Ursache der meisten Elektrobrände – auch am Arbeitsplatz.

Schon der Knick in einer älteren Leitung oder das gequetschte Kabel können zu drastischen Konsequenzen führen. Während sich die Folgen einer schadhaften Isolierung noch leicht nachvollziehen lassen, ist der erhöhte Widerstand und die daraus resultierende Wärmeentwicklung in einer gequetschten Leitung schon weniger offensichtlich – aber ebenso gefährdend.

Fachgerecht prüfen – nicht manipulieren

Wenn Sicherungen auslösen, liegt zumeist etwas im Argen. Wer sich also darüber ärgert, dass eine davon ständig „fliegen geht“, sollte seine elektrischen Einrichtungen durch Fachkräfte prüfen lassen. Sie zu manipulieren ist gefährlich und kostet im Brandfall den Versicherungsschutz. On top gibt’s dann auch noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Zu viele Elektrogeräte über dieselbe Steckdose zu versorgen, ist auch keine gute Idee. Das kann zur Überlastung führen und dazu muss die Stromleitung gar nicht beschädigt sein. Absolut tabu ist das Hintereinanderschalten (Kaskadieren) von Mehrfachsteckdosen.

Mit der Checkliste „Schutz vor Elektrobrand“ (www.bgn.de, Shortlink = 1789) gibt die BGN einen Leitfaden an die Hand, wie man Elektrobrände verhindern kann. Wer sich daran orientiert, ist schon ein ganzes Stück weit auf der sicheren Seite.

Über die BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien, der Tabakindustrie sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

Quelle: Pressemitteilung der BGN

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