Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes entstehen bundesweit Anbauvereinigungen, häufig auch Cannabis Social Clubs (CSC) genannt. Viele Verantwortliche unterschätzen dabei, dass der Anbau, die Verarbeitungsschritte im Rahmen des Trocknens, Verpackens und Lagerns sowie die Weitergabe nicht in einem „vereinsinternen Schonraum“ stattfinden. Arbeitsschutz, Hygiene, Qualitätssicherung und nachvollziehbare Prozesse werden schnell zu entscheidenden Faktoren – auch mit Blick auf behördliche Kontrollen, Rückverfolgbarkeit und Haftung. Wir haben mit Ulrich Dahmen darüber gesprochen, worauf Vorstände achten sollten und welche Standards sich in der Praxis bewährt haben.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
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