Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 8. Februar 2000 (BGBl. I S. 114), geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1362)
Auf Grund des § 20 Abs. 2 Satz 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
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