Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. Juni 2002, BGBl. I S. 1850
Auf Grund des § 20 Abs. 2 Satz 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), der durch Artikel 210 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesministerium des Innern:
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