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Vorschrift Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen 07/22

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  • Vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3)

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Bekanntmachung von Empfehlungen zur Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3), berichtigt durch Bekanntmachung vom 17. Oktober 2023 (BAnz AT 28.07.2022 B3)

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1535527

I. Eignung von Messeinrichtungen

1 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV und an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen entsprechend 44. BImSchV

1.1 Messgerät Typ Eurolyzer STx

1.2 Messgerät Typ Wöhler A450

1.3 Messgerät Typ Wöhler A550

2 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV und an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen entsprechend 44. BImSchV

2.1 Messgerät Typ MULTILYZER STx

2.2 Messgerät Typ testo 300

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