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Vorschrift Brandschutzgesetz

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  • Vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H.S. 200), zuletzt geändert am 25. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 686)

  • Vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H.S. 200), zuletzt geändert am 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

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Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H.S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 519)

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1378619

Abschnitt I
Aufgaben und Träger

§ 1 Feuerwehrwesen

§ 2 Aufgaben der Gemeinden

§ 2a Kameradschaftskasse

§ 2b Zuwendungen an Gemeinde- und Ortsfeuerwehren

§ 3 Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte

§ 4 Aufgaben des Landes

Abschnitt II
Organisation der Feuerwehren

§ 5 Arten der Feuerwehren

§ 6 Aufgaben der Feuerwehren

§ 7 Berufsfeuerwehr

§ 8 Freiwillige Feuerwehr

§ 8a Aufstellung und Auflösung der Feuerwehr

§ 8b Gliederung der freiwilligen Feuerwehr

§ 9 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr

§ 9a Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr

§ 9b Beendigung der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr

§ 10 Organe der freiwilligen Feuerwehr

§ 11 Gemeinde- und Ortswehrführung

§ 12 Amtswehrführung

§ 13 Feuerwehrverbände

§ 14 Organe des Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandes

§ 15 Kreis- und Stadtwehrführung

§ 16 Pflichtfeuerwehr

§ 17 Werkfeuerwehr

§ 18 Landesfeuerwehrschule

Abschnitt III
Einsatz der Feuerwehren

§ 19 Leitung auf der Einsatzstelle

§ 20 Rechte auf der Einsatzstelle

§ 21 Gemeindeübergreifende Hilfe

§ 22 Brandsicherheitswache

Abschnitt IV
Vorbeugender Brandschutz

§ 23 Aufgaben

Abschnitt V
Pflichten

§ 24 Anzeige von Bränden und Unglücksfällen

§ 25 Persönliche und sächliche Pflichten

§ 26 Informationspflichten

§ 27 Bereitstellungspflichten

§ 28 Duldungspflichten

Abschnitt VI
Kosten, Entschädigung und Schadenersatz

§ 29 Kosten

§ 30 Soziale Sicherung

§ 31 Erstattungsansprüche von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

§ 32 Entschädigungen, Ersatzansprüche, Zuwendungen

§ 33 Schadenersatz und Entschädigung für persönliche und sächliche Hilfeleistung

§ 34 Entschädigung für Hilfeleistung der Werkfeuerwehr

Abschnitt VII
Aufsicht und Brandschutzbeirat

§ 35 Aufsicht

§ 36 Brandschutzbeirat

Abschnitt VIII
Datenschutzrechtliche Bestimmungen

§ 37 Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt IX
Schlußvorschriften

§ 38 Einschränkung von Grundrechten§

§ 39 Abweichung von landesrechtlichen Vorschriften

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Brandschutz in bergbaulichen Betrieben

§ 42 Durchführungsbestimmungen

§ 43 (aufgehoben)

§ 44 Inkrafttreten

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