Sowohl der Ausbreitung von luftgetragenen Gefahrstoffen infolge betrieblicher Tätigkeiten (z. B. Gase und Dämpfe) als auch der Ausbreitung von Brandrauch liegen die selben physikalischen Grundlagen und Mechanismen zugrunde. Im Zuge der bauordnungsrechtlichen Brandschutzfachplanung erfolgen ggf. rechnerische Beurteilungen zur Rauchausbreitung, die in die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen eingehen können. Der vorliegende Beitrag erläutert am Beispiel des Gefahrstoffschutzes Gemeinsamkeiten zwischen Arbeits- und Brandschutz und zeigt Möglichkeiten auf, wie die bei der Gebäude- bzw. Arbeitsstättenplanung angestellten brandschutztechnischen Überlegungen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
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