Der Schutz von Leben und Gesundheit der von einem Brand in der Arbeitsstätte betroffenen Personen ist die wichtigste Aufgabe des Brandschutzes. Der Unternehmer hat durch die Schaffung einer Notfallorganisation zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen ausgesetzt sind oder sein können, die geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung treffen können. Insbesondere an die betriebliche Gefahrenvorsorge gegen Gefahren bei Brand, Evakuierung und Unfall stellt das Arbeitsschutzgesetz in Abhängigkeit von der bestehenden Gefährdung und der Zahl der Beschäftigten qualitative und quantitative Anforderungen. Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätig keiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Notfallmaßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten er forderlich sind. Dabei hat er auch der An wesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Neue Arbeitsstättenregeln konkretisieren nun die Begriffe Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
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