Brandschutz stellt ein wichtiges Thema in gesetzlichen Bestimmungen dar, z. B. im Bauordnungsrecht und in Arbeitsschutzbestimmungen. Das Ereignis „Brand“ ist eine versicherbare Gefahr. Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den entstandenen Sachschaden und, sofern versichert, den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende Kosten. Je nach der Größe eines versicherten Betriebes bzw. Unternehmens kann ein Brandschaden eine Größenordnung von mehrstelligen Millionen erreichen. Die Versicherungswirtschaft hat von daher ein originäres Interesse an einem praxisadäquaten Brandschutz für ein Unternehmen. Vor Abschluss einer Versicherungspolice werden deshalb die bestehenden Brandgefahren in einem (Industrie-) Betrieb im Rahmen einer Risikobewertung erfasst und geeignete Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Diese können ggf. auch über die gesetzlichen Brandschutzanforderungen hinausgehen.
Im nachfolgenden Beitrag wird die Arbeitsgruppe „Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz“ (AG-ABB) beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. – GDV, vorgestellt. Sie beschäftigt sich intensiv mit allen Aspekten des vorbeugenden, baulichen, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes, mit dem Ziel, Schadenerfahrungen und Forschungserkenntnisse in die Risikobewertung einfließen zu lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-11 |
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