ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Interview  
17.01.2018

Blume: „Strukturierte Primär-Prävention durch menschengerechte Gestaltung der neuen Arbeitssysteme 4.0”

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Im Interview: Prof. Andreas Blume (Foto: privat)
Die berechtigte Frage nach einer betriebswirtschaftlichen Legitimation von betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ist so alt wie Betriebe sich „freiwillig“ oder gesetzlichen Vorgaben folgend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter bemühen. Die ESV-Redaktion sprach mit Prof. Andreas Blume über den Erfolg von Kennzahlen im BGM.

Kennzahlen sind das klassische Instrument der Betriebswirtschaft, um quantitative Informationen zu vergleichen. Es setzt sich langsam durch, dass Präventionsbilanzierung möglich und sinnvoll ist. Welche Kennzahlen brauchen wir dafür?

Andreas Blume: Die berechtigte Frage nach einer betriebswirtschaftlichen Legitimation von BGM ist so alt wie Betriebe sich „freiwillig“ oder gesetzlichen Vorgaben folgend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter bemühen. Aber auch betriebswirtschaftliche Verfahren beispielsweise der erweiterten Wirtschaftlichkeitsrechnung oder (sustainable) Balanced Scorecard etc. lassen gesundheitsrelevante Indikatoren, Wirkungsketten und Kennzahlen nachweislich integrieren. Zudem werden die Arbeitswissenschaften, die Berufsgenossenschaften und Krankenkassen nicht müde, den „Return on Prevention“ nachzuweisen und vertrieblich zu propagieren – mit mäßigem Erfolg für die Verbreitung der „heilsbringenden” Angebote!

„Beim Gesundheitsschutz geht es nicht allein um betriebswirtschaftliche Effekte”

Es geht also augenscheinlich bei den Entscheidungen zum Gesundheitsschutz nicht allein und in erster Linie um die augensichtlich positiven betriebswirtschaftlichen Effekte, sondern um die betriebspolitische Frage alternativer Strategien zur Effizienzsteigerung und Personalpolitik.
Auch die betriebswirtschaftlichen Argumente zum Investment in Gesundheit mit einem RoP von 2,2 % oder mehr helfen bei vorhandenen Alternativen nicht oder sind nicht immer schlüssig im konkreten Betriebsfall nachweisbar. Beispielsweise genenieren in vielen Fällen Fehlzeiten nur geringe Kosten, weil aufgrund der engagierten Mitarbeiter keine Ersatzkapazitäten beschafft und eingesetzt werden müssen; entsprechend laufen dann solche Nutzenüberlegungen eher ins Leere.

Schließlich verbleiben Wirkungsketten und nachweisbare BGM-Effekte auf die Effizienz der Arbeit beispielsweise durch menschengerechte IT-Systeme oder gut gestaltete Servicecenter. Entsprechende Nachweise und Kennzahlen sind eher selten und Erfolge haben dann zudem „viele Väter“.

Für valide Kennzahlen zu gesundheitsförderlichen Präventionsleistungen gilt: Sie müssen erstens betriebsindividuell konzipiert und kundengerecht d.h. unter Beteiligung der Verantwortlichen entwickelt werden. Zweitens bedürfen sie der betrieblichen Kenntnis und Akzeptanz von Wirkungszusammenhängen zwischen Arbeit, Gesundheit und Leistung und dies insbesondere für die multifaktoriellen Bedingungsgefüge im Betrieb. Und drittens sollten sie nicht nur Maßnahmen der Gesundheitsförderung fokussieren, sondern das gesamte Set von Präventionsmaßnahmen z. B. auch die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in den Blick nehmen.

Was kann Prävention im Unternehmen betriebswirtschaftlich bewirken?

Andreas Blume: Nimmt man die Befragungsergebnisse zu dieser Frage ernst, so hat BGM nahezu auf alles in der Firma positive Wirkungen: vonreduzierten Betriebsstörungen und wachsender Termintreue bis hin zur Verbesserung der Betriebskultur. BGM als General Problem Solver macht jedoch misstrauisch.

Präventionserfolg lässt sich m.E. nur dann überzeugend nachweisen, wenn schon in der Diagnose – beispielsweise von Fehlbelastungen in einem telefonbasierten Servicecenter – der Zusammenhang von Stressoren, Fehlerhäufigkeit und Kundenzufriedenheit aufgedeckt wurde und die daraus folgenden Maßnahmen auf alle drei Effekte hin evaluiert wurden. Diese Vorgehensweise ist nicht nur im Qualitätsmanagement üblich, sondern auch im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Doch zumeist kommt es anders: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist zwar ein gesetzlich vorgeschriebener Weg, verhältnispräventive Maßnahmen zu entwickeln und scheint sich so aus der Verantwortung betriebswirtschaftlicher Betrachtungen zu entziehen. Dabei spielen im Wesentlichen Akteure eine sich ergänzende Rolle: Die Gesundheitsschützer fokussieren bei der Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen gesetzeskonform nur den Effekt auf die diagnostizierte Fehlbelastung. Die Führungskräfte sehen zwar die positiven Effekte z. B. auf die Arbeitseffizienz, Fehlerreduktion, Prozessbeschleunigung. Nur werden diese Erfolge nicht der Gefährdungsbeurteilung zugeschrieben, sondern eher ihren eigene Aktivitäten. Einen betriebswirtschaftlich relevanten Präventionserfolg nachzuweisen, setzt aber schlicht voraus, dass man schon vorher gemessen hat (z.B. outcome-Kennzahlen) wie die Effizienz, die Fehlerrate vor Umsetzung hier relevanter Maßnahmen gewesen ist, dann lässt sich zeigen, dass die Maßnahmen zum Handlungsspielraum, der Softwareergonomie oder die Prozessverbesserung und Aktivierung nicht nur stressreduzierend sondern auch betriebswirtschaftlich relevant sind. Doch diese Transparenz ist nicht immer gewollt und gestattet.

Was sind Ihrer Einschätzung nach die kommenden Herausforderungen für Betriebe in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Andreas Blume: Wenn wir die Digitalisierung, das Internet der Dinge und die Beschleunigung der Veränderungsprozesse in Produktion und Verwaltung hier in den Vordergrund stellen, so werden die (international) vernetzten Systeme, teilautonome Prozesse eine zunehmende Verletzlichkeit von Mensch und „Maschine“ bewirken. Diese Verletzlichkeit auf Seiten der Menschen über direkte Stressoren, (De-)Qualifizierungen und kollaterale Trends, wie beispielsweise ständige dienstliche und private Erreichbarkeit, kann meines Erachtens nicht mehr korrektiv eingefangen werden. Hier bedarf es einer strukturierten Primär-Prävention durch menschengerechte Gestaltung der neuen Arbeitssysteme 4.0.

„Agile Projekte und Änderungszyklen werden sich dramatisch verkürzen ”

Es ist betriebswirtschaftlich kaum vertretbar, die Arbeitsgestaltung und entsprechende IT-Systeme im Nachhinein durch eine klassische Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und Fehlentwicklungen durch teure Maßnahmen wieder beseitigen zu müssen. Diese Vorgehensweise, also die Gefahren- und Gefährdungsanalyse in die Veränderungsprozesse zu integrieren, trägt auch dem Umstand Rechnung, dass agile Projekte und Änderungszyklen sich dramatisch verkürzen werden. So wird eine ex-post Korrektur kaum mehr möglich sein. Hierbei sind alle Beteiligten gefordert, so auch IT-Spezialisten sowie Projektleiter aus der Zunft der Ingenieure, die sich bislang selten als BGM-Unterstützer hervorgetan haben.

Einige Unternehmen haben sich schon mit ihrer Mitarbeitervertretung zusammen auf diesen Pfad der Prävention 4.0 begeben und gestalten ihre Veränderungsprozesse unter einer proaktiven Berücksichtigung möglicher Gefahren und Gefährdungen.

Prof. Dr. Andreas Blume lehrt an der Fakultät für Sozialwissenschaft an der Ruhr-Universität in Bochum im Bereich Sozialpolitik und Sozialökonomie und ist Leiter der HR&C Beratungs-GmbH.


Literaturempfehlung zum Thema:

Führung und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Digitalisierung der gesamten Arbeitswelt, die Vernetzung von Maschinen und Arbeitsmitteln untereinander, die Globalisierung von Handel, Dienstleistung und Produktion, die immer kürzeren Innovationszyklen, die Miniaturisierung immer neuer Technikfelder und eine nahezu inflationäre Informationsflut erfordern von Unternehmen und Beschäftigten ein Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft, welches noch vor wenigen Jahren in diesem Umfang nicht zu prognostizieren war. Diese Entwicklungen finden vor dem Hintergrund einer sich durch demografische Veränderungen und gleichzeitig durch eine Migrationsbewegung historischen Ausmaßes grundlegend wandelnden Gesellschaft statt.

Diese Entwicklungen werden mit Sicherheit gravierende Einflüsse auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Deutschland erhalten. Es ist daher erforderlich, insbesondere angesichts heterogener Belegschaften, verstärkt zu berücksichtigen:

• die betrieblichen Abläufe gut zu gestalten
• psychische Belastungen einschließlich Arbeitszeit und Arbeitsintensität zu beurteilen und ggf. zu optimieren
• Führungsmethoden fair, transparent und partizipativ zu gestalten
• Personalentwicklung zu betreiben, einschließlich der erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen
• betriebliche Gesundheitsförderung zu betreiben.

Von Prof. Dr. Dirk Sohn und Dr. Michael Au unter Mitarbeit von Dr. med. Ulrike Roth, Dipl.-Soz. Bettina Splittgerber, Dipl.-Ing. Thorsten Ettelt, M. Sc., Prof. Dr. phil. Burkhard Schmidt
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück