Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 17. Februar 2014, Amtsbl. I S. 64
Aufgrund des § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), sowie des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2013 (BGBl. I S. 3313), verordnet die Landesregierung
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