§ 46 wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.9.2002 (BGBl. I S. 3622) grundlegend neu gefasst. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1728) wurde die Vorschrift an die neue europäische Terminologie angepasst, aber nicht inhaltlich verändert.
Lieferung: 09/2015Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.