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14.03.2013

Bilanz und Ausblick: Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz

sicher ist sicher Heft 3/2013

10 Jahre nach seiner Gründung lädt der Ausschuss für Betriebssicherheit
(ABS) dazu ein, gemeinsam Bilanz zu ziehen und neue Herausforderungen zu
diskutieren. Die Fachveranstaltung wird am 16. Mai 2013, von 10:30 Uhr
bis 17:00 Uhr im Bundespresseamt, Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
stattfinden.

Der ABS engagiert sich seit seiner Konstituierung nach dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Oktober 2002 für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen. Darüber hinaus erstreckt sich sein Tätigkeitsfeld auf die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Auch die zukünftige Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern wird den ABS insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung von Technischen Regeln beschäftigen. Auf Grund der Spannbreite bei Arbeitsmitteln von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Maschinen und Anlagen sowie der erforderlichen Berücksichtigung aller Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln während der gesamten Verwendungsdauer sind die Problemstellungen im Ausschuss für Betriebssicherheit vielschichtig.

Ein zentrales Thema ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die eingesetzten Arbeitsmittel als Instrument zur Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die ggf. über die vom Hersteller zu erfüllenden Produktsicherheitsanforderungen hinaus erforderlich sind. Damit im Zusammenhang stehen z. B. die Fragen, wie viel Sicherheit der Arbeitgeber bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln voraussetzen kann, inwieweit er bei Veränderungen an Arbeitsmitteln in die Herstellerverantwortung geraten kann, oder auch, wie sichergestellt werden kann, dass der Stand der Technik und aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt ausreichend berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung von technischen Regeln zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung und der weiteren, oben genannten Arbeitsschutzverordnungen, stehen z. B. Fragen des erforderlichen Konkretisierungsgrades der Technischen Regeln im Zusammenhang mit der Vermutungswirkung und die Anwenderfreundlichkeit der Regeln im Blickpunkt.

Im Rahmen der Fachveranstaltung will der ABS eine Bilanz seiner bisherigen Tätigkeit ziehen, zu aktuellen Themenstellungen informieren und über zukünftige Aufgaben diskutieren. Über die Vorträge hinaus ist daher ein intensiver fachlicher Austausch mit Mitgliedern des Ausschusses für Betriebssicherheit und dessen Unterausschüsse vorgesehen. Dazu besteht die Möglichkeit, sich an Hand von Informationstafeln über die Arbeit des Ausschusses noch näher zu informieren, aber auch Fragen und Hinweise zur Anwendung des Regelwerkes zu diskutieren.

Das vorläufige Programm (PDF-Datei, 18 KB) und die Anfahrtsbeschreibung können hier eingesehen werden: www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2013/05.16-Betriebssicherheit.html

Die Anmeldung ist bis zum 23. 4. 2013 möglich unter: www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2013/Anmeldung-Betriebssicherheit-Tagung/Anmeldeformular.html



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