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Sicher. Besser. Arbeiten  
08.12.2025

Bewerbungsstart zum Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2026

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BAuA
Sicher. Besser. Arbeiten: Innovationen und Beispiele für die Arbeit mit Gefahrstoffen gesucht. (Foto: © BMAS)
Viele Beschäftigte sind Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung und das technische Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit diesen Stoffen. Gesucht werden gute Beispiele, um Beschäftigte bestmöglich vor diesen Risiken zu schützen, und Lösungen, Innovationen oder praktische Hilfestellungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung für den Praxistransfer.

Wettbewerb

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2026 zum sechzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto „Sicher. Besser. Arbeiten.“ zeichnet es neue Ideen und Anregungen aus, um Risiken zu vermeiden. Es möchte diese öffentlich bekannt machen, damit weitere Unternehmen davon profitieren und Sicher. Besser. Arbeiten. können.

Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen. Die Problemlösung soll sich in die Maßnahmenhierarchie des „STOP-Prinzips“ (siehe TRGS 500) einordnen – konkret in die Stufen S, T und O. P als Persönliche Schutzmaßnahmen ist die letzte Stufe in der Maßnahmenhierarchie und wird nicht als beste Lösung gesehen.

  • Substitution, zum Beispiel das Ersetzen eines Gefahrstoffes durch einen anderen Stoff oder ein technisches Verfahren, das insgesamt zu einer geringeren Gefährdung führt;
  • Technische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel das Arbeiten im geschlossenen System oder das Absaugen von Gefahrstoffen;
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Initiativen im Bereich der Schulung und Unterweisung oder das Festlegen von Wartungsplänen.
Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen sowie Organisationen und Unternehmen. Angesprochen sind hier vor allem die Branchen Recycling- und Kreislaufwirtschaft, Baugewerbe, Chemieindustrie, Holzwirtschaft, Metallindustrie sowie Verkehr und Logistik.

Teilnahmebedingungen

Bewerbungen können bis einschließlich 31. März 2026 via E-Mail unter gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de eingereicht werden.

Die Unterlagen sollen die Vorstellung der Idee sowie eine Beschreibung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten. Dafür steht ein Bewerbungsformular zur Verfügung. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2026 benachrichtigt.

Jury

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2026. Die prämierten Beiträge werden in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Den Preisträgern wird die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.

Rechtsweg

Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Alle Informationen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Gefahrstoffe/Gefahrstoffschutzpreis/Gefahrstoffschutzpreis?pos=1 

Quelle: Pressemitteilung BAuA


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