Bei der Prüfung der beiden Berufskrankheiten der Knie erscheint es verfahrensrechtlich zweckmäßig, bei jedem Verwaltungsverfahren beide BK gleichzeitig zu prüfen. Es ist prozessökonomisch. vom Organ Knie und seiner Funktionsstörung insgesamt auszugehen. Die in diesem Beitrag vorgestellten Beweisfragen geben dem Gutachter die Möglichkeit, eine Gesamtschau vorzunehmen.
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