ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
      • BPUVZ - Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung Ausgabe 02 2014 - Ausgabe 02/2014
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • Newsletter
  • Infodienst
  • Neu auf
  • eJournals
  • eBooks
  • BPUVZ - Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung Ausgabe 02 2014 - Ausgabe 02/2014
Dokument Beweisanforderungen in Berufskrankheitenverfahren
► Dieses Dokument downloaden

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Beweisanforderungen in Berufskrankheitenverfahren
Asbestopfer ein zweites Mal Opfer

  • Evelyn Glensk

30.000 bis 40.000 Menschen starben in Deutschland bisher infolge ihrer Asbestexposition an anerkannten Berufskrankheiten. 190.000 könnten nach berufsgenossenschaftlicher Schätzung aufgrund der etwa zwei Millionen früher asbestgefährdet Beschäftigten erkranken.

Doch nur wenige werden als Berufskranke anerkannt – so z. B. derzeit nur jeder Fünfte aller als asbestbedingt angezeigten Lungenkrebsfälle. Noch weniger werden entschädigt. Daher kann real von einer mehr als doppelt so hohen asbestbedingten Sterberate ausgegangen werden. Medizinische Beweisanforderungen der Unfallversicherungsträger für eine Anerkennung als Berufskranker sind wissenschaftlich widerlegt. Beweise über Asbestexpositionen am Arbeitsplatz sind oft nicht mehr zu erbringen, wenn Jahrzehnte später der asbestbedingte Tumor ausbricht.

Viele Asbestopfer müssen in langwierigen zermürbenden Sozialgerichtsverfahren als Schwerstkranke den Tod vor Augen für ihre Rechte streiten. Die Forderung nach einer Beweislastumkehr bzw. Beweiserleichterungen in Berufskrankheitenverfahren wird vor diesem Hintergrund zunehmend breiter gesellschaftspolitisch diskutiert und unterstützt: Eine von den Bremer Grünen/Bündnis 90 gestartete Initiative ist zunächst an den Mehrheitsverhältnissen im Bund gescheitert. Die IG Metall hat seit 2011 einen entsprechenden Beschluss für eine Beweislastumkehr, zumindest Beweiserleichterungen gefasst. Inzwischen wird die Diskussion auch innerhalb SPD/ AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer in der SPD) geführt. Der Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen ist empört über die Haltung der Bundesregierung, wie sie sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag „Zur Lage der Asbesterkrankten in Deutschland (Drs. 17/4465) widerspiegelt“.

Der Anfrage liegt eine massive Kritik an der restriktiven und unwissenschaftlichen berufsgenossenschaftlichen Praxis gegenüber den Asbestopfern zugrunde. Es ist daher völlig unverständlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung das Verhalten der Versicherung mit dem eigenen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) rechtfertigt. Sie kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber diesem eingetragenen Verein damit nicht nach. Dies wird als ein Schlag ins Gesicht der vielen zehntausend Asbestopfer gesehen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-05

Ihr Zugang zur Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten
€ 5,47*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück