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Im Gespräch mit Dr. Stefan Eßer, Ärztlicher Leiter Zentraleuropa, International SOS  
19.07.2023

Beurteilung psychischer Belastungen von Arbeitnehmern im internationalen Umfeld

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Ja, psychische Belastungen sind messbar! (Foto: Mario Andreya)
Die International SOS Stiftung hat gemeinsam mit dem Arbeitsmedizinischen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (ISSA), dem TÜV Hessen, der Gewerkschaft GPA und den Anwälten Michel Chavanne (Schweiz) sowie Dr. Roland Gerlach (Österreich) einen Leitfaden zur Beurteilung psychischer Belastungen veröffentlicht. Ebenso sind Beispiele für Mental-Health-Programme der Unternehmen OMV, SAP und Sulzer aufgeführt.

Was ist das Ziel des Leitfadens – ist er für Unternehmen gesetzlich bindend?

International SOS hat gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft einen Leitfaden zur Beurteilung psychischer Belastungen für Unternehmen erstellt. Der Leitfaden zeigt auf, welchen psychischen Belastungen Arbeitnehmer auf nationaler und internationaler Ebene ausgesetzt sein können und wie Unternehmen dies messen und dann reagieren können. Dabei wird sowohl der Schutz lokaler Mitarbeiter an Unternehmensstandorten als auch reisender Mitarbeiter und Entsandter berücksichtigt. Der Leitfaden selbst ist ein Überblick und eine Arbeitshilfe für all jene, die das Thema „Psychische Gesundheit im internationalen Umfeld“ in ihrem Unternehmen betreuen, es planen, messen und auswerten. Insbesondere die im Leitfaden enthaltenen Checklisten sind eine praktische Umsetzungshilfe.

Rechtlich bindend sind nationale Gesetze und Verordnungen. Der Leitfaden greift auf die Gesetze und Verordnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zurück, erläutert sie und stellt ihre inhaltlichen Aussagen dar. In Deutschland ist die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung seit Ende 2013 gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 5.6 ArbSchG) bzw. in Österreich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 2 Abs 7 ASchG) explizit vorgeschrieben und wird zunehmend durchgeführt. In der Schweiz werden psychische Belastungen immer häufiger von Unternehmen evaluiert, auch ohne explizite rechtliche Vorgaben. Aber ebenso in vielen anderen mitteleuropäischen Ländern ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz aus fachlicher Sicht ein selbstverständlicher Aspekt geworden, der berücksichtig und erfasst werden sollte.

Welche Besonderheiten bezüglicher psychischer Belastungen existieren im internationalen Umfeld?

Psychische Gesundheit unterliegt unterschiedlichen kulturellen Beurteilungen. Das bringt internationale Unterschiede hervor: Unterschiede bei der Beachtung psychischer Gesundheit, bei dem Umgang mit Betroffenen, bei der Bereitstellung von Hilfe, bei der fachlichen Versorgungsmöglichkeit, bei Behandlungseinrichtungen. Wie gehen Unternehmen mit den international unterschiedlichen Ansätzen zur Beurteilung psychischer Gesundheit um? Wie werden psychische Belastungen bei internationalen beruflichen Reisen bewertet, wie die Risiken minimiert? Wie kann psychische Gesundheit im internationalen Umfeld gemessen und bewertet werden, wie präventiv angegangen werden? All das erörtet der Leitfaden. Die psychischen Belastungen durch internationale Tätigkeit kann größer oder kleiner sein als im Inland, sie ist auf jeden Fall oft anders.

Können psychische Belastungen gemessen werden?

Ja, psychische Belastungen sind messbar! Es gibt etablierte Methoden, diese zu erheben, zu beurteilen und langfristig in den Griff zu bekommen. Zur Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung, die in dem neuen Leitfaden übersichtlich und leicht verständlich erklärt werden. Die Ergebnisse liefern ein deutliches und differenziertes Bild über die Arbeitssituation und die psychischen Belastungen, die durch die ausgeführte Tätigkeit entstehen können. Die Methodik der Messung wird im Leitfaden ausführlich von arbeitspsychologisch erfahrenen Experten beschrieben. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem internationalen Kontext.

Wer im Unternehmen ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, und wer setzt sie um?

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Geschäftsführung, diese Prozesse zu starten. Zuwiderhandlungen können durch die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften angemahnt und schlimmstenfalls rechtlich geahndet werden. Für die Durchführung der Beurteilung psychischer Belastungen gibt es professionelle Dienstleister, welche mit etablierten Methoden arbeiten. Nach der Gefährdungsbeurteilung erfolgt idealerweise in mehreren Gesprächen mit Geschäftsführung, betroffenen Abteilungen, arbeitsmedizinischem Dienst und ggf. Betriebspsychologen die Einleitung von Maßnahmen, die regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden sollen.

Vielen Dank, Herr Dr. Eßer!

Die International SOS Gruppe und ihre 13.000 Mitarbeiter unterstützt Unternehmen durch Beratung, präventive Maßnahmen und Hilfe im Notfall sowie ein globales Netzwerk für die Gesundheit und Sicherheit von Geschäftsreisenden im In- und Ausland, Entsandten und lokalen Mitarbeiter weltweit. Unternehmen können damit ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Geschäftstätigkeit auch in herausfordernden Situationen aufrechterhalten. Link: www.internationalsos.de

Das Interview erschien zuerst in unserer Fachzeitschrift:


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Redaktionsbeirat: Dr. Michael Au, Prof. Dr. Gudrun Faller, Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl
Redaktion: Florian Gräfe

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