In den Absätzen 1 bis 6 sind die allgemeinen Teile der Anhänge 1 und 2 aus der Betriebssicherheitsverordnung aus 2002 in zusammengefasster Form in den sogenannten verfügenden Teil der Verordnung übernommen. Damit sind zugleich auch die wesentlichen Vorschriften der Anhänge I und II aus der Richtlinie 2009/104/EG in nationales Recht überführt.
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