Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2017 (GMBl 2017, S. 275)
*) Hinweis: Die TRGS wurde redaktionell an EU-Recht und die GefStoffV angepasst. Inhaltliche Änderungen sind u. a.
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", Ausgabe Februar 2017 ersetzt die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", GMBl 2013, S. 321-327 [Nr. 15] (v. 7.3.2013).
Ausgabe Februar 2017 *)
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: