Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Berlin
Vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert am 10. Mai 2019 (GVBl. S. 273)
Auf Grund des § 84 Abs. 1 und 5 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 7. Juni 2007 (GVBl. S. 222) geändert worden ist, wird verordnet:
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