Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Schaffung menschengerechter Arbeitsplätze sind aktuelle Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz. Bei den verschiedenen Unfallversicherungsträgern haben sie neue Präventionsangebote entstehen lassen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat sich – für Krankenhäuser – für den Weg eines betrieblichen Gesundheitsmanagements entschieden. In unserem Beitrag werden einige wichtige Punkte abgehandelt, die für eine erfolgreiche Umsetzung eines solchen Konzeptes relevant und auf andere Einrichtungen und Betriebe übertragbar sind.
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