Während der Arbeitsschutz sich als Pflichtaufgabe der Unternehmer darstellt, sind Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung freiwillige Leistungen der Krankenkassen bzw. der Unternehmer. Die Berufsgenossenschaften selbst haben keinen Auftrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung, so dass sie diese Maßnahmen weder durchführen noch finanzieren können. Unabhängig davon sind aber auch aus berufsgenossenschaftlicher Sicht über den klassischen Arbeitsschutz hinausgehende gezielte Gesundheitsförderungsmaßnahmen eine sinnvolle Investition, die den Unternehmen längerfristig deutliche Kosten- und Wettbewerbsvorteile bringen kann. (Ergänzte Fassung eines Vortrags auf der Technischen Jahreskonferenz 2001 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie)
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