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BG ETEM: Vorstand beschließt Senkung  
23.06.2023

Betriebe zahlen in Zukunft weniger

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG ETEM
Hauptverwaltung der BG ETEM (Foto: BG ETEM)
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat am 4. Mai beschlossen, den Beitragsfuß auf 2,84 zu senken. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient. Durch diese Entscheidung reduziert sich der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag auf 0,78 Euro je 100 Euro Lohnsumme, ein Cent weniger als im vergangenen Jahr.

„Wir freuen uns, unsere Mitgliedsunternehmen in der gegenwärtigen Wirtschaftslage entlasten zu können“, erklärt Dr. Bernhard Ascherl, Vorsitzender des Vorstands der BG ETEM. Hans-Peter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender, ergänzt: „Guter Arbeitsschutz ist und bleibt das beste Kostensenkungsprogramm.“

Knapp die Hälfte der Ausgaben sind Rentenzahlungen

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten des zurückliegenden Kalenderjahrs gedeckt. Den größten Einzelposten machen dabei mit 566,3 Millionen Euro Rentenzahlungen aus. Mit ihnen werden Versicherte für gravierende Gesundheitsschäden aufgrund von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten entschädigt. Hinzu kommen 362,8 Millionen Euro für medizinische Heilbehandlungskosten und weitere Rehabilitationsleistungen im Zusammenhang mit Unfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus wurden in Präventionsdienstleistungen 130,4 Millionen Euro investiert. Die Gesamtausgaben für das Jahr 2022 belaufen sich auf rund 1,302 Milliarden Euro.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Quelle: BG ETEM

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Gesetzliche Unfallversicherung

Erscheinungstermin: 12.06.2012

Bearbeitet von: Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens
Begründet von: Dr. jur. Werner Bereiter-Hahn

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung

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Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzusichern oder die Gesundheit des Arbeitnehmers wieder herzustellen. Dies wirft in Ihrer Praxis immer wieder Fragen auf: zum Versicherungsschutz und Leistungsrecht bei Arbeitsunfällen, zu Wegeunfällen, Berufskrankheiten und zur Arbeitssicherheit.

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