Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Oktober 2018 (GMBl 2018, S. 942)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen"
Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1602 [Nr. 77] v. 20.11.2009, wird wie folgt neugefasst:
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