Der verfassungsrechtliche Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft wird jeder Mutter durch Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz gesichert. Aus diesem Grundrecht wurden Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, abgeleitet. Sie sollen sowohl das Leben und die Gesundheit der werdenden bzw. stillenden Mutter als auch des ungeborenen Kindes sicherstellen. In diesem Beitrag soll abgewogen werden, ob die Tätigkeit von schwangeren Beschäftigten im Zusammenhang mit der Magnetresonanztomographie (MRT) möglich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-05 |
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