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Unfallversicherung
20.08.2014
Berufsgenossenschaft muss Unfall bei Ausflug einer kleinen Betriebseinheit nicht entschädigen
HSG
(Fotolia.com)
Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz umfasst auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wenn diese allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert.
Hessisches Landessozialgericht (HSG), Urteil vom 29.4.2014, L 3 U 125/13
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