Über die konkreten Inhalte der vom Arbeitgeber geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen sagen die Vorschriften des neuen Arbeitsschutzgesetzes wenig aus. Und auch die Präventionspflichten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind entweder sehr allgemein gehalten oder hochspezifisch. Der Unternehmer benötigt daher sachkundige Beratung. Innerhalb des Betriebes gibt es hierfür die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte. Daneben gehört diese Beratungsaufgabe aber auch zum Leistungsspektrum der Gewerbeaufsicht und der Unfallversicherungsträger. Hierfür ist eine geordnete Zusammenarbeit und Arbeitsteilung dieser überbetrieblichen Stellen unter Einschluß der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.
Seiten 468 - 472
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: