Arbeitgeber in Deutschland sind seit 2004 verpflichtet, Beschäftigten, die länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel dieser Maßnahme ist, dass Arbeitgeber gemeinsam mit den Beschäftigten Möglichkeiten finden, wie einer weiteren Arbeitsunfähigkeit (AU) vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
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