Für den Bereich der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird nachfolgend über eine Abgrenzung zwischen berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Normen berichtet. Sie beruht auf einer gemeinsamen Vorgehensweise von Staat, Ländern und Berufsgenossenschaften gegenüber nationaler und europäischer Normung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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