In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Belastungserprobung und Arbeitstherapie wichtige Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Die Maßnahmen werden vom Verletzten überwiegend im Betrieb durchgeführt. Im Gegensatz dazu erbringen die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung die medizinisch- beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in stationären Einrichtungen. Der Beitrag diskutiert die Vor- und Nachteile der betrieblichen Belastungserprobung und Arbeitstherapie und zeigt Lösungsansätze zur Optimierung der berufsgenossenschaftlichen Rehabilitation auf.
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