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Vorschrift Bekanntmachung des Schätzwertes der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms für ein reines Batterieelektrofahrzeug

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung des Schätzwertes der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms für ein reines Batterieelektrofahrzeug gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 21. Dezember 2017, BAnz AT 29.12.2017 B8

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1157702

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