Es gibt, wie wir schon mehrfach gehört haben, keine absolute Vorgabe für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, jedoch gute und sinnvolle Empfehlungen. Die Angaben in der DGUV Information 213-106 sind eine gute, relativ neue und sehr sinnvolle Hilfestellung. Aber auch in dieser Information wird keine absolute Gliederungsstruktur vorgegeben. Was bitte positiv gesehen werden soll, denn sonst wäre man zu eingeengt, denn unterschiedliche Bereiche benötigen unterschiedliche Einstufungen und Schwerpunkte.
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