Die mit der Richtlinie 88/599IEWG – im folgenden EG-Kontrollrichtlinie genannt – eingeführten Kriterien für eine EG-einheitliche Kontrollpraxis bei den EG-Sozialvorschriften, insbesondere hinsichtlich des Mindestumfangs der Kontrollen, werden in der Bundesrepublik bereits weitgehend erfüllt bzw. übertroffen. Infolgedessen ist auch nicht mit zusätzlichen Kosten beim Bund oder bei den Ländern zu rechnen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind ebenfalls nicht zu erwarten.
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