Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 8. März 2005, Amtl. Anz. S. 510
Nachfolgend gibt die Behörde für Inneres unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die in Hamburg geltenden Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen bekannt:
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