Verordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung (Bedürfnisgewerbeverordnung - BedV)
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG – vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186), erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
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