Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 704)
Änderung durch Artikel 9a des Bayerisches Klimaschutzgesetz 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 599) tritt gem. Artikel 11 Abs. 1 S. 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2025 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.