Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bayern
Vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598), geändert am 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 599)
Änderung durch Artikel 9a des Bayerisches Klimaschutzgesetz 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 599) tritt gem. Artikel 11 Abs. 1 S. 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2025 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
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