Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254, 255)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
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