Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bayern
Vom 9. August 2003 (GVBl. S. 598), zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 142)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU und der Verordnung (EU) 2016/424. Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
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