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03.01.2013

BAuA legt Grundlage für Regulierung von Nanomaterialien vor

BPUVZ Heft 12/2012

Aktuell diskutiert die EU, wie sich Nanomaterialien in die Chemikalienverordnung REACH eingliedern lassen. Eine Erweiterung der Regelungen für nanoskalige Stoffe wird angestrebt.

Im Mai 2013 endet die nächste große Registrierungsphase für Stoffe unter REACH einschließlich von Stoffen in Nanoform. Zurzeit enthält REACH weder Forderungen an die Charakterisierung von noch ein spezifisches Prüfprogramm für Nanomaterialien. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Forschungsauftrag zur „Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)“ vergeben. Der jetzt veröffentlichte Endbericht zeigt, wie sich die für die REACH-Verordnung geltenden physikalisch-chemischen Prüfnachweise auf Nanomaterialien anwenden lassen.

Der Forschungsbericht beschreibt beispielhaft den Zusammenhang von Partikelgröße und bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaften, um dann die unter REACH vorgesehenen Prüfmethoden auf ihre Anwendbarkeit auf Nanomaterialien unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften zu untersuchen. Neben der grundsätzlichen Eignung der Methoden wird auch der Anpassungsbedarf an die Anforderungen für Nanomaterialien analysiert. In einem weiteren Teil werden die relevanten Eigenschaften von Nanomaterialien aus Sicht internationaler Institutionen beschrieben. Abschließend wird analysiert, welche über REACH hinaus vorhandenen Methoden sinnvoll sind.

Quelle: BAuA

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