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Vorschrift AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze

Aktuelle Fassung

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Ausführungsvorschriften zu §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinderspielplätzen (AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Berlin

Bekanntmachung vom 2. Juni 2021 (ABl. S. 2059)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1442531

Auf Grund des § 11 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), das durch Artikel XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem für das Jugendwesen und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestimmt:

1 - Allgemeines

2 - Sicherheitsrelevante Anforderungen

2.1 - Allgemeine Anforderungen

2.1.1 - Einfriedungen

2.1.2 - Ein- und Ausgänge

2.1.3 - Vegetation

2.1.4 - Ver- und Entsorgungseinrichtungen

2.2 - Anforderungen an Spielgeräte und Spieleinrichtungen

3 - Kontrolle, Wartung und Instandsetzung

3.1 - Anforderungen an das Fachpersonal

3.2 - Wöchentliche Kontrolle (Visuelle Routineinspektion)

3.3 - Monatliche Kontrolle (Operative Inspektion)

3.4 - Jährliche Hauptuntersuchung (Jährliche Hauptinspektion)

3.5 - Erforderliche Maßnahmen

3.6 - Dokumentation

4 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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