Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!
Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde der Grundstein für den Ausschuss gelegt. Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) besteht aus zwölf fachkundigen Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren fachkundigen Personen, insbesondere der Wissenschaft sowie zwölf stellvertretenden Mitgliedern.
In der zweiten Berufungsperiode werden neben klassischen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken auch neue arbeitsmedizinische Fragestellungen zum Beispiel zur Digitalisierung der Arbeitswelt auf der Agenda des AfAMed stehen. In seiner Begrüßungsrede betonte Ministerialdirektor Hans Peter Viethen, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, die Bedeutung des AfAMed für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Arbeitsschutzpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der AfAMed wird von Prof. Dr. Stephan Letzel geleitet, seine Stellvertreter sind Dr. Martin Kern und Dr. Gabriela Förster.
Nähere Informationen zum AfAMed finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Weitergehende Informationen zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen finden Sie hier.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
