Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 29. Mai 2025 (ABl. Nr. 27 S. 1699)
Aufgrund des § 18 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 7. Dezember 2023, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin und Änderung weiterer Vorschriften vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 406), erlässt die für Umweltschutz zuständige Senatsverwaltung zur Ausführung dieses Gesetzes die folgenden Ausführungsvorschriften:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.